Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 12. Mai 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 015/5487 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Drucksache 015/4232

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: