Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Der Bundesrat hat in seiner 898. Sitzung am 29. Juni 2012 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 15. Dezember 2011 und am 28. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.