Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,

Der Bundesrat verweist zur Begründung der Zustimmungsbedürftigkeit auf seine Stellungnahme zu dem entsprechenden Gesetzentwurf (BR-Drs. 723/04(B) HTML PDF ). Danach enthält das Gesetz Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länderbehörden bei der Ausführung von Bundesrecht, weil das hier normierte Verfahren der Rechtshilfe außerhalb des gerichtlichen Verfahrens ein Verwaltungsverfahren ist. Der Bundesrat hält an dieser von ihm stets vertretenen Rechtsauffassung fest.