Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zu dem Protokoll vom 16. Oktober 2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 12. Mai 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 015/5487 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes

zu dem Protokoll vom 16. Oktober 2001
zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - Drucksache 015/4230 -

unverändert angenommen.