Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien

Der Bundesrat hat in seiner 898. Sitzung am 29. Juni 2012 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 und 28. Juni 2012 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.