Beschluss des Bundesrates
Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 3. Juli 2014 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.