Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Vertrag vom 28. August 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 12. Mai 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drucksache 015/5362 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 28. August 1997
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Drucksache 015/4978 -

unverändert angenommen.