Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 28. August 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Der Bundesrat hat in seiner 812. Sitzung am 17. Juni 2005 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 12. Mai 2005 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.