Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zur Lage in Birma

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110042 - vom 19. Mai 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. April 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der birmanische Staatsrat für Frieden und Entwicklung (SPDC) unter der Führung von General Than Shwe angekündigt hat, dass am 10. Mai 2008 eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung abgehalten wird und im Jahr 2010 Wahlen unter Beteiligung mehrerer Parteien stattfinden,

B. in der Erwägung, dass der SPDC das eigene Volk nach wie vor schrecklichen Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, Verfolgung von Dissidenten, Rekrutierung von Kindersoldaten und Zwangsumsiedlung aussetzt,

C. in der Erwägung, dass die birmanische Regierung die Vorschläge des UN-Sondergesandten Ibrahim Gambari zurückgewiesen hat, die eine freie und faire Volksabstimmung in Anwesenheit internationaler Beobachter gewährleisten sollten,

D. in der Erwägung, dass die birmanische Regierung im Verfassungsentwurf vorgesehen hat ein Viertel der Sitze in beiden Kammern des Parlaments Militäroffizieren vorzubehalten dem Militärchef des Landes das Recht einzuräumen, die Verfassung jederzeit außer Kraft zu setzen und Kandidaten, die einen ausländischen Ehegatten oder ein Kind mit einem Ausländer haben (was auf die unter Hausarrest stehende Oppositionsführerin und Vorsitzende der Nationalen Liga für Demokratie sowie Trägerin des Friedensnobelpreises und des Sacharow-Preises, Aung San Suu Kyi zutrifft), von den Präsidentschaftswahlen auszuschließen; in der Erwägung, dass der Verfassungsentwurf zudem Staatsbeamten Straffreiheit für in Ausübung ihres Amtes begangene Handlungen bietet,

E. in der Erwägung, dass die Regierung seit der Ankündigung der Volksabstimmung das Gesetz Nr. 1/2008 erlassen hat, das Mitgliedern religiöser Orden das Wahlrecht abspricht

F. in der Erwägung, dass die demokratische Opposition nicht am Verfassungsprozess beteiligt wurde,

G. in der Erwägung, dass der Großteil der Opposition in Birma beschlossen hat, bei der Volksabstimmung mit Nein zu stimmen,

H. in der Erwägung, dass es in Birma noch immer ungefähr 1800 politische Gefangene gibt darunter Aung San Suu Kyi,

I. in der Erwägung, dass die birmanische Regierung nichts dagegen unternimmt, dass nach wie vor Kindersoldaten rekrutiert und in bewaffneten Konflikten eingesetzt werden J. in der Erwägung, dass die von der Europäischen Union gegen die birmanische Regierung verhängten Sanktionen bislang keine Wirkung gezeitigt haben,

K. in der Erwägung, dass die birmanische Regierung weiterhin enge politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Nachbarstaaten und zur ASEAN unterhält,

L. in der Erwägung, dass 30 % der Bevölkerung von Birma, also schätzungsweise 15 Millionen Menschen, unter der Armutsgrenze leben,