Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung von Lastkraftwagen

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Berlin, den 10. Juni 2010
Parlamentarischer Staatssekretär

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen Sehr geehrter Herr Präsident, Bezug nehmend auf die o. a. Entschließung des Bundesrates* übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Bundesregierung.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Scheuer

Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung von Lastkraftwagen


Drucksache 626/07(B) HTML PDF
Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, bei der Europäischen Union darauf hinzuwirken, dass der Einbau von sicherheitsfördernden Fahrerassistenzsystemen spätestens zum 1. Oktober 2011 vorgeschrieben wird. Es sollen elektronische Fahrdynamik-Regelsysteme (ESP) für alle neu zuzulassenden Lastkraftwagen ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie Notbrems- und Spurassistenzsysteme für alle neu zuzulassenden Lastkraftwagen ab 7,5 t zulässiger Gesamtmasse zur Pflicht werden.

Die Bundesregierung hat sich im Rat in den Beratungen zur EU-"Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit" dafür eingesetzt, dass die vom Bundesrat geforderten Fahrerassistenzsysteme zukünftig für Neufahrzeuge vorgeschrieben werden.

Die o.g. EU-Verordnung schreibt verbindlich vor, dass

Die Ausrüstungspflichten sind nach Fahrzeugtypen abhängig von der technischen Realisierbarkeit zeitlich unterschiedlich geregelt worden.

Ab dem 1.11.2011 müssen alle neuen (Einsatzdatum abhängig von der Fahrzeugklasse und Achsanzahl) Fahrzeugtypen mit ESP ausgestattet sein. Notbrems-Assistenzsysteme und Spurhaltewarnsysteme müssen für die o.g. Klassen bei neuen Fahrzeugtypen ab November 2013 und für neue Fahrzeuge ab November 2015 eingebaut sein. Gemäß Artikel 14 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 können bestimmte Fahrzeuge oder Klassen von der Ausstattungspflicht befreit werden, wenn eine Ausstattung mit diesen Systemen bei diesen Fahrzeugen oder Klassen nicht zweckmäßig ist.