Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2009; Vorlegung der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2009

Bundesministerium der Finanzen Berlin, den 15. Juni 2010

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Jens Böhrnsen

Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß Art. 114 Abs. 1 Grundgesetz lege ich die Rechnung des Bundes über das Vermögen und die Schulden für das Haushaltsjahr 2009 (Vermögensrechnung) vor. Die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsrechnung) habe ich bereits mit Schreiben vom 6. April 2010 vorgelegt.

Um aktuelle Jahresabschlüsse der Beteiligungen des Bundes in der Vermögensrechnung berücksichtigen zu können, ist in diesem Jahr die Vermögensrechnung von der Haushaltsrechnung getrennt und sechs Wochen später erstellt worden. Auch in Zukunft soll so verfahren werden.

Der Bundesrechnungshof wird gemäß Art. 114 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz und § 97 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung seine Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung 2009 dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten.

Ich bitte, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Bundesrates über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.

Einen entsprechenden Antrag habe ich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages gerichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble

* Wird als Sonderdruck verteilt.