Beschluss des Bundesrates
Unternehmensteuerreformgesetz 2008

A

Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 6. Juli 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 25. Mai 2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3, 106 Abs. 6, 107 Abs. 1 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Bundesrat hat ferner die nachfolgende Entschließung gefasst: