Beschluss des Bundesrates
Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen
(Gewebegesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 6. Juli 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Mai 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat begrüßt, dass zum Gewebegesetz letztendlich ein vertretbarer Kompromiss zwischen den Ländern und der Bundesregierung zustande gekommen ist.

Inhalt dieses Kompromisses ist unter anderem die nunmehr vorgesehene Unterteilung in bekannte und neuartige Gewebe bzw. Gewebezubereitungen. Danach werden die Bestimmungen bezüglich der Be- und Verarbeitung von bekannten Geweben sowie deren Konservierung, Lagerung und Inverkehrbringen vereinfacht.

Um zu gewährleisten, dass auf diesem Weg tatsächlich das ursprüngliche Ziel einer praktikablen, unbürokratischen und trotzdem sicheren Regelung für bekannte Gewebe erreicht wurde, wird die Bundesregierung gebeten, sobald als möglich, jedoch spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gewebegesetzes, dem Bundesrat über die dann vorliegenden Erfahrungen zu berichten.