Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Mai 2013 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.