Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr

Schleswig-Holstein Kiel, 20. August 2019 Der Chef der Staatskanzlei

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 980. Sitzung am 20. September 2019 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schrödter

Entschließung des Bundesrates für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für eine zügige Realisierung des vom Bundesverkehrsministerium angekündigten Programms "Bund für Elektrifizierung" einzusetzen. Dabei geht der Bundesrat von einem direkten und von bestehenden Finanzhilfen unabhängigen Förderprogramm für den Regionalverkehr aus. Eine Einbindung in bestehende Programme, wie zum Beispiel in das Bundes-GVFG, das bei der Förderung von Maßnahmen eine nicht unerhebliche Kofinanzierung der Länder voraussetzt, kann zur Verzögerung oder gar Verhinderung von Elektrifizierungsvorhaben führen und wird vom Bundesrat daher abgelehnt.

Begründung:

Neben der Entwicklung alternativer Antriebe für den Schienenverkehr reduziert die Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken Emissionen und Kosten bedeutsam und steigert die Leistungsfähigkeit des Netzes. Dabei ist es wichtig, dass neben den Strecken des Güter- und Personenfernverkehrs auch die Strecken des Regionalverkehrs mit zielgerichteten Förderprogrammen berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung sollte daher bei dem geplanten Förderprogramm sowohl die lokal erzeugte Energie als auch den niedrigen Elektrifizierungsgrad bestimmter Bundesländer berücksichtigen. Maßnahmen zur Emissions- und Kostenreduzierung im Schienenverkehr dürfen nicht von der Finanzstärke der Bundesländer abhängig sein. Grundlage für die öffentliche Finanzierung der Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur ist der grundgesetzliche Gewährleistungsauftrag des Bundes (Art. 87e Absatz 4 GG) . Danach ist für die Schienenwege der Deutschen Bahn AG ausschließlich der Bund verantwortlich. Daher sollte das Förderprogramm auch zu 100 Prozent vom Bund finanziert werden.