Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Januar 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 12. Mai 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drucksache 015/5362 den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 19. Januar 2004
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien
über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Drucksache 015/4984 -

unverändert angenommen.