Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18. Mai 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/12403 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/12085 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 09.06.17
Initiativgesetz des Bundestages