Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Punkt 47 der 970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018

Der Bundesrat möge beschließen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Begründung:

Die Politik der Bundesregierung dient der Schaffung von Vollbeschäftigung und gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Deutschland. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, den in vielen Bereichen stattfindenden Strukturwandel aktiv und umfassend zu begleiten, um so Wachstum und Beschäftigung insbesondere in den betroffenen Regionen zu stärken.

Dazu bedarf es der Entwicklung eines Instrumentenmixes, der wirtschaftliche Entwicklung, Strukturwandel, Sozialverträglichkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Klimaschutz zusammenbringt und zugleich Perspektiven für zukunftsfähige Energieregionen im Rahmen der Energiewende eröffnet.

Mit der Umsetzung des Klimaschutzplans wird sich der Strukturwandel in vielen Regionen und Wirtschaftsbereichen beschleunigen, insbesondere im Sektor der Energieerzeugung. Die damit einhergehenden Veränderungen dürfen nicht einseitig zu Lasten der kohlestromerzeugenden Regionen gehen, müssen vielmehr Chancen für eine nachhaltige wirtschaftliche Dynamik mit qualitativ hochwertiger Beschäftigung eröffnen. Diese sollen aktiv genutzt werden, um Strukturbrüche sowie Einschränkungen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu vermeiden.

Daher ist durch die Bundesregierung umfassend zu prüfen, wie durch spezifische situativräumlich angepasste Regelungen dieser Strukturwandelprozess vereinfacht, unterstützt und gefördert werden kann. Insbesondere sollte geprüft werden, inwieweit in Strukturwandelgebieten z.B. serielle Musterplanungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur entwickelt und praxisnah erprobt werden können. Erfahrungen aus den 5G-Testfeldern haben gezeigt, dass der Ausbau der Technologie entscheidend von effizienten und schnellen Planungs- und Baugenehmigungsverfahren abhängt.

Die bundesrechtlichen Standards sollen in den Strukturwandelgebieten nicht generell abgesenkt werden. Doch soll in der Praxis erprobt werden können, ob die durch die Standards intendierten Ziele unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zur Erhöhung der Flexibilität der Unternehmen auch auf andere Weise erreicht werden können.