Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011 (KOM (2007) 0664 - C6-0430/2007 - 2007/0232(CNS))
(Verfahren der Konsultation)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3316 - vom 21. Mai 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Mai 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

Abänderung 1
Vorschlag für eine Verordnung
Erwägung 1 a (neu)
Vorschlag der Kommission Geänderter Text
(1a) Dieses Protokoll sieht in Kapitel VIII über die Hafenanlagen vor, dass die "Behörden der Seychellen [...] im Einvernehmen mit den Reedern die Bedingungen für die Nutzung der Hafenanlagen [...] [festlegen]", ohne dass den Forderungen unseres Fischereisektors nach Verbesserung der Hafeninfrastrukturen bislang nachgekommen wurde.
Abänderung 2
Vorschlag für eine Verordnung
Erwägung 1 b (neu)
Vorschlag der Kommission Geänderter Text
(1b) Damit sich auf den Seychellen auch tatsächlich eine Politik für den Fischereisektor entwickelt, müssen die Hafeninfrastrukturen, die heute praktisch überlastet sind, verbessert und modernisiert werden und es muss möglichst auch die Sonderabgabe für das Anlanden von Thunfisch abgeschafft werden, die es in keinem anderen Hafen der Welt gibt.
Abänderung 3
Vorschlag für eine Verordnung
Artikel 3 Absatz 1 a (neu)
Vorschlag der Kommission Geänderter Text
Die Kommission bewertet jährlich, ob die Mitgliedstaaten, deren Fischereifahrzeuge im Rahmen des Protokolls zu dem Abkommen Fischfang betreiben, die Meldevorschriften erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so lehnt die Kommission die Anträge der betreffenden Fischereifahrzeuge auf Fanglizenzen für das folgende Jahr ab.
Abänderung 4
Vorschlag für eine Verordnung
Artikel 3 a (neu)
Vorschlag der Kommission Geänderter Text
Artikel 3a
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die Ergebnisse des in Artikel 7 des Protokolls festgelegten mehrjährigen sektoralen Programms und die Einhaltung der Meldepflichten durch die Mitgliedstaaten.
Abänderung 5
Vorschlag für eine Verordnung
Artikel 3 b (neu)
Vorschlag der Kommission Geänderter Text
Artikel 3b
Vor Ablauf der Geltungsdauer des Protokolls oder vor der Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf dessen mögliche Ersetzung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Expost-Bewertung des Protokolls, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse, vor.