Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Punkt 55c der 885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011 und zu

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat begrüßt die mit dem Beschluss des Bundestages zu dem vorliegenden Energiepaket vollzogene Energiewende unter Verzicht auf die Nutzung der Kernenergie.

Das gemeinsame Ziel bleibt es, die Energiewende erfolgreich zu gestalten. Die Anzahl der vorliegenden Gesetze zeigt jedoch auch die Komplexität des Anliegens.

Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, die Gesetze bis zum 31. Dezember 2014 hinsichtlich der zu erreichenden Zielstellungen und angestrebten Wirkungen zu überprüfen und bei auftretendem Novellierungsbedarf eine zügige Überarbeitung der Gesetze unter angemessener Beteiligung der Länder vorzunehmen.

Der mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes geregelte stufenweise Atomausstieg mit einem festen Enddatum bleibt davon unberührt.