Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1992 Geschiedenen"

Der Bundesrat hat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur "Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1992 Geschiedenen"

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung nachdrücklich, eine befriedigende Lösung für die im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1992 geschiedenen Ehegatten herbeizuführen.

Begründung:

In den alten Ländern werden an geschiedene Ehegatten Geschiedenenhinterbliebenenrenten geleistet, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die Ehe mit dem Verstorbenen vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde und der geschiedene Ehegatte unterhaltsberechtigt war. Wurde die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden, findet grundsätzlich ein öffentlichrechtlicher Versorgungsausgleich der während der Ehezeit erworbenen Renten- und anderen Anwartschaften statt.

Für die bis zum 3 1. Dezember 1991 im Beitrittsgebiet geschiedenen Ehegatten sehen die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen weder eine Hinterbliebenenrente noch Leistungen aus einem Versorgungsausgleich, der im Beitrittsgebiet erst zum 1. Januar 1992 eingeführt wurde, vor. Dies folgt aus dem bis zum 3 1. Dezember 1991 geltenden Rentenrecht der DDR.

Daraus ergeben sich erhebliche soziale Härten insbesondere bei älteren geschiedenen Frauen, die in der DDR ihr Leben - wie viele Frauen in den alten Ländern auch - vorrangig der Familie und der Erziehung der Kinder gewidmet haben. Die betreffenden Personen verfügen regelmäßig über eine nur sehr geringe eigene Altersrente oder haben gar keinen Anspruch auf eine Altersrente.

Ein Verweis dieser Personengruppe auf Leistungen der Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4 SGB XII ist keine hinnehmbare Lösung.

Unter Berücksichtigung des überwiegend schon sehr fortgeschrittenen Alters der Betroffenen sollte die Erarbeitung und Festlegung konkreter Lösungen zügig in Angriff genommen und die beschlossenen Maßnahmen sodann unverzüglich umgesetzt werden. Deshalb wird vorgeschlagen, dazu umgehend eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen.