Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

A

Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

1. Zu Artikel 7 (Änderung des EEWärmeG)

Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich eine Gesetzesinitiative für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz als marktfinanziertes Anreizmodell zu ergreifen. Dieses sollte insbesondere Wirkung für den Altbaubestand entfalten.

Begründung:

Die Energiewende muss in einem ganzheitlichen Ansatz verfolgt werden und darf sich nicht allein auf den Stromsektor konzentrieren. Dabei bietet der Einsatz erneuerbarer Energien im Altbaubestand das größte Potenzial, die zukünftigen klimapolitischen Ziele tatsächlich zu erreichen.

2. Zum Gesetz insgesamt