Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze
(Kohleausstiegsgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 171. Sitzung am 3. Juli 2020 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)- Drucksachen 19/17342, 19/18472, 19/20714(neu) - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 19/20714(neu) angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag nimmt zur Kenntnis, dass nach Beendigung des Braunkohlenbergbaus in der Lausitz noch umfangreiche Maßnahmen zur Wasserhaltung in der Lausitz erforderlich sind. Gemäß ihrer bergbaurechtlichen Verantwortung müssen die Unternehmen für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche und alle Bergschäden aufkommen. Dies ist regelmäßig Inhalt der bergrechtlichen Genehmigung. Die Unternehmen bleiben als Genehmigungsinhaber damit verantwortlich für die durch den Bergbau verursachten Schäden. Damit gehören auch wasserwirtschaftliche Maßnahmen zu den Aufgaben der Tagebaubetreiber.

II. Der Deutsche Bundestag fordert von der Bundesregierung und den betroffenen Ländern für den Fall, dass wasserwirtschaftliche Maßnahmen in der Lausitz Bereiche umfassen, die außerhalb der gesetzlichen Verantwortung der Betreiber und in der Verantwortung der betroffenen Bundesländer (z.B. Bergbau ohne Rechtsnachfolger) liegen und zu erheblichen finanziellen Belastungen der Länder führen könnten,

Für den Rückbau von Kraftwerken sind grundsätzlich die Betreiber zuständig. Liegt eine genehmigungsrechtliche Ausnahme zu diesem Grundsatz vor, so ist der Genehmigungsgeber bzw. Grundstückseigentümer selbst in der Pflicht. Sollten die Kommunen und das Land durch diese Rückbauverpflichtung unangemessen belastet werden, so soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe nach einer Lösung suchen.