Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Luftverkehrsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/13349 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Luftverkehrsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 - Drucksache 17/13029 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drs. 106/13 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a wird nach dem Wort "Zentren" das Komma und werden die Wörter "die Anerkennung von Ärzten für Allgemeinmedizin für die Erteilung der Tauglichkeitszeugnisse für die Pilotenlizenz für Leichtflugzeuge" gestrichen.