Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18. Mai 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/12406 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes - Drucksache 18/11614 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 09.06.17
Erster Durchgang: Drucksache. 062/17 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:

,Artikel 3
Änderung des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes

In § 4 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR vom 28. Juni 2016 (BGBl. I S. 1546) wird die Angabe "30. Juni 2017" durch die Angabe "31. Dezember 2018" ersetzt.`

4. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4.