Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ständiger Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit -Committee on Internal Security (COSI))

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt V, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 12. Juni 2008) ist um den Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit - Committee on Internal Security (COSI) ergänzt worden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt V der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.