Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995

981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019

A

Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 vollständig abzuschaffen und den gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung verbleibenden Teil des Solidaritätszuschlags stattdessen wirkungsgleich in das bestehende Steuersystem, insbesondere in den Einkommensteuertarif, zu integrieren. Der Bundesrat sieht zudem eine Entlastung von Steuerpflichtigen mit geringen Einkommen, die die Rückführung des Solidaritätszuschlags nicht erreicht, als notwendig an.

Begründung:

Vor dem Hintergrund der im nächsten Jahrzehnt erheblichen Finanzierungsbedarfe in den Bereichen Klimaschutz, gleichwertige Lebensverhältnisse, Bildung, Verkehrsinfrastruktur u.v.a.m. kann verantwortungsvolle Finanzpolitik von Bund und Ländern am besten durch eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine gleichzeitige aufkommensneutrale Anpassung der Steuertarife erfolgen. Auf diese Weise würden die erwähnten Finanzierungsbedarfe von Bund und Ländern auch steuersystematisch sinnvoll und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar abgebildet.

B

2. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.