Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 52. Sitzung am 2. Juli 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/2336 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 23.07.10
Initiativgesetz des Bundestages