Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (2007/2261(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3316 - vom 21. Mai 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Mai 2008 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 489/07(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in Erwägung der integrativen Rolle des Sports und seines potenziellen Beitrags zum sozialen Zusammenhalt sowie zum inneren Zusammenhalt der Regionen,

B. in der Erwägung, dass der europäische Sport ein untrennbarer Bestandteil der europäischen Identität, der europäischen Kultur und europäischen Bürgergesellschaft ist und dass der europäische Sport auf dem Engagement und dem Enthusiasmus von Millionen Athleten, Freiwilligen und Sportbegeisterten basiert, die sich in einer Vielzahl von Sportklubs und -verbänden aktiv einbringen, wobei diese breite Bewegung viele hervorragende Sportlerinnen und Sportler und Sportteams hervorgebracht und den Sport zu einem hochgeschätzten Element in unserer Gesellschaft gemacht hat, in der Sportveranstaltungen außerordentlich populär sind,

C. in der Erwägung, dass der Sport eine herausragende Rolle in den europäischen Gesellschaften spielt, wobei sich der Spitzensport teilweise neuen Sachzwängen und neuen Herausforderungen stellen muss wie beispielsweise dem kommerziellen Druck, der Ausbeutung von jungen Spielern, Sportlerinnen und Sportlern, dem Doping, dem Rassismus, der Gewalt, der Korruption, dem Wettbetrug und der Geldwäsche,

D. in der Erwägung, dass dem Sport in der Gesellschaft eine besondere Rolle als Instrument für die soziale Eingliederung und Integration zukommt; in der Erwägung, dass der Sport ein wichtiges Instrument für die Förderung eines Dialogs zwischen den Kulturen darstellt und einen herausragenden Beitrag zur Entwicklung und Förderung wichtiger gesellschaftlicher, kultureller und erzieherischer Werte wie Fairness, Toleranz und gegenseitiger Respekt, Solidarität, Einhaltung von Spielregeln, Teamgeist und Selbstdisziplin leistet; in der Erwägung, dass der Sport in den Bereichen Gesundheit, Bildung, soziale Eingliederung und Kultur dank seiner auf ehrenamtlicher Tätigkeit gestützten Organisationen eine besondere Rolle in der europäischen Gesellschaft spielt,

E. in der Erwägung , dass die Union gemäß Artikel 149 des EG-Vertrags in der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports beitragen soll - und zwar durch Förderung der Fairness und Offenheit von Sportwettkämpfen und der Zusammenarbeit zwischen den für Sport verantwortlichen Organisationen sowie durch den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere der jüngeren unter ihnen; in der Erwägung, dass Maßnahmen auf Unionsebene die anderer Akteure ergänzen sollten, ohne bestehende Kompetenzzuweisungen zu verändern,

F. in der Erwägung, dass - vor dem Hintergrund der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon und Artikel 149 - der Rolle des Sports in Europa eine klare strategische Ausrichtung gegeben werden muss, indem die Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Bereich Sport klar herausgestellt wird; in der Erwägung, dass ein auf Einzelfallentscheidungen beruhendes Konzept für die Berücksichtigung der Besonderheiten des Sports unzureichend ist, vor allem vom Standpunkt der Sportorganisationen aus gesehen, die dann weiterhin keine Rechtssicherheit haben; in der Erwägung, dass die sportbezogenen Maßnahmen auf Unionsebene beträchtlich intensiviert werden müssen, wobei Unabhängigkeit, Besonderheit und Selbstregulierung von Sportorganisationen gewahrt bleiben müssen,

G. in der Erwägung, dass Artikel 149 des EG-Vertrags in der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung die Gemeinschaft auffordert, die Fairness und Offenheit in den Sportwettbewerben zu fördern, und in der Erwägung, dass die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften auf den Sport zu einer immer größer werdenden Kluft zwischen den Sportvereinen zugunsten der reichsten oder populärsten führt, was einem fairen Verlauf von Sportwettbewerben schadet und somit im Widerspruch zu dem in diesem Artikel festgelegten Ziel steht,

H. in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit der Sportorganisationen und ihrer repräsentativen Strukturen wie beispielsweise jene, die Profi-Sportveranstaltungen ausrichten berücksichtigt werden muss, sowie in Erwägung der Tatsache, dass die organisatorische Verantwortung grundsätzlich auf den sportpolitischen Gremien und - bis zu einem gewissen Maße - auch auf den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern lastet,

I. in der Erwägung, dass der Profisport ständig an Bedeutung gewinnt und zur Stärkung der Rolle des Sports in der Gesellschaft beiträgt; in der Erwägung, dass das Wettbewerbsrecht und die einschlägigen Binnenmarktvorschriften insofern auf den Sport Anwendung finden müssen, als dieser eine Wirtschaftstätigkeit darstellt,

J. in der Erwägung, dass der Sport unter andere wichtige Grundsätze des Gemeinschaftsrechts fällt, wie unter den Grundsatz der repräsentativen und partizipativen Demokratie in den Entscheidungsgremien der europäischen Sporteinrichtungen und unter Artikel 13 des EG-Vertrags, der Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verbietet

K. in der Erwägung, dass ehrenamtliche Tätigkeiten im Sportsektor den sozialen Zusammenhalt und die Eingliederung in die Gesellschaft verbessern, die lokale Demokratie und eine aktive Bürgerschaft fördern und außerdem einen impliziten ökonomischen Wert besitzen, da Sportaktivitäten ohne das Engagement von ehrenamtlichen Mitarbeitern sehr viel teurer wären; ferner in der Erwägung, dass viele soziale mit dem Sport verknüpfte Aktivitäten andernfalls ganz verschwinden würden; in der Erwägung, dass die Notwendigkeit besteht, ehrenamtliche Tätigkeit und freiwilliges Engagement im Sport zu fördern, indem Maßnahmen ergriffen werden, um die wirtschaftliche und soziale Rolle von Freiwilligen angemessen zu schützen und für deren Anerkennung zu sorgen,

L. in der Erwägung, dass der Mangel an körperlicher Bewegung der Fettleibigkeit und der Entstehung chronischer Krankheiten wie beispielsweise Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Diabetes Vorschub leistet, und dass diese Folgeerscheinungen mangelnder körperlicher Betätigung das Gesundheitsbudget der Mitgliedstaaten belasten

M. in der Erwägung, dass die Anzahl der Sportunterrichtsstunden im letzten Jahrzehnt sowohl in den Grundschulen als auch in den Sekundarschulen gesunken ist und sich im Bereich der Sporteinrichtungen und des Ausrüstungsbestands große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zeigen; in der Erwägung, dass der Sport jungen Menschen willkommene Möglichkeiten der Teilhabe und des persönlichen Engagements in der Gesellschaft bietet und dazu beitragen kann, sie vor einem etwaigen Abgleiten in die Delinquenz zu bewahren,

N. in der Erwägung, dass Doping den Grundsatz eines offenen und fairen Wettbewerbs untergräbt indem die Sportlerinnen und Sportler auf diese Weise unangemessenem Druck ausgesetzt werden,

O. in der Erwägung, dass der Welt-Antidoping-Kodex aus dem Jahr 2003 die Festlegung eines Standards für die weltweite Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften ermöglicht hat; in der Erwägung, dass sich die von der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) unternommenen Bemühungen jedoch in erster Linie auf den Spitzensport konzentrieren

P. in der Erwägung, dass für die Union ein koordinierterer Ansatz im Kampf gegen Doping von Nutzen wäre, insbesondere durch die Festlegung gemeinsamer Standpunkte mit der WADA, der Unesco und dem Europarat sowie durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen Regierungen, nationalen Dopingbekämpfungsstellen und -labors,

Q. in der Erwägung, dass im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter auf europäischer Ebene zwar gewisse Fortschritte erzielt worden sind, dass aber Ungleichheiten zwischen Sportlerinnen und Sportlern fortbestehen; in der Erwägung, dass Fortbildungsprogramme für talentierte jugendliche Sportlerinnen und Sportler für alle zugänglich sein müssen und nicht zu Diskriminierungen zwischen Unionsbürgern und in der Union lebenden Nichtunionsbürgern aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Geschlechts führen dürfen,

R. in der Erwägung, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zum Sport haben müssen und daher die besonderen Bedürfnisse bestimmter Gruppen - wie beispielsweise von Behinderten, Migranten und Personen aus benachteiligten Schichten - berücksichtigt werden müssen; in der Erwägung, dass insbesondere behinderte Sportlerinnen und Sportler gegenüber ihren nicht behinderten Kollegen bezüglich des gleichen Zugangs zum Sport innerhalb der Mitgliedstaaten nicht benachteiligt werden dürfen,

S. in der Erwägung, dass Sport allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Geschlecht, Rasse, Alter, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung sowie sozialem und wirtschaftlichem Hintergrund offen steht; in der Erwägung, dass Sport ein Element der sozialen Eingliederung und Zugehörigkeit sein kann, und in der Erwägung, dass das Parlament und die Kommission bereits wiederholt jede Form von Gewalt, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verurteilt haben,

T. in der Erwägung, dass Gewalt bei Sportveranstaltungen nach wie vor ein ungelöstes Problem darstellt, das verschiedene Formen annehmen kann; in der Erwägung, dass Sportveranstaltungen während ihres gesamten Verlaufs Prostitution sowie Frauen- und Kinderhandel anziehen,

U. in der Erwägung, dass einer während der österreichischen Präsidentschaft im Jahr 2006 vorgelegten Studie zufolge der Sport einen Mehrwert von EUR 407 Mrd. im Jahre 2004 geschaffen hat, was 3,7 % des BIP der Europäischen Union entspricht und für 15 Millionen Menschen bzw. 5,4 % der erwerbsfähigen Bevölkerung einen Arbeitsplatz bedeutet hat; in der Erwägung, dass der Sport so zur Erreichung der Lissabon-Ziele betreffend Wachstum und Beschäftigung beiträgt und als ein Instrument der lokalen, regionalen und ländlichen Entwicklung dient; ferner in der Erwägung, dass Sport über die Modernisierung von Infrastrukturen und die Entstehung von Partnerschaften zur Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen zu Synergieeffekten mit dem Tourismus führen kann,

V. in der Erwägung, dass die Zunahme der Digital-Piraterie (insbesondere illegale Live-Übertragungen und Aufzeichnungen von Sportveranstaltungen) eine beträchtliche Gefahr für den Sportsektor darstellt, obwohl dieses Problem derzeit generell kaum wahrgenommen wird,

W. in der Erwägung, dass die große Mehrheit der Sportaktivitäten ehrenamtlich organisiert wird und viele von ihnen von finanziellen Beihilfen abhängig sind, um Zugänglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können; in Erwägung der Bedeutung der finanziellen Unterstützung für den Breiten- und Massensport, vorbehaltlich ihrer Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht; in der Erwägung, dass der organisierte Sport in fast allen Mitgliedstaaten auf gemeinnützigen Organisationsstrukturen im Breitensport basiert, die hauptsächlich vom Engagement Freiwilliger abhängig sind und spezifische Formen der Rechtspersönlichkeit oder der Rechtsstellung besitzen, die ihnen die Voraussetzung für eine ganze Palette von finanziellen und steuerlichen Vorteilen bieten,

X. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten den Begriff Sport nicht klar definiert haben und dass sie nicht darüber entschieden haben, ob der Sport eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse darstellen soll oder nicht, was es aber ermöglichen würde, eine gewisse finanzielle Vorzugsbehandlung zu rechtfertigen (z.B. Steuererleichterungen),

Y. in der Erwägung, dass ein Rückgang bei den Sponsoren- und öffentlichen Geldern zu verzeichnen ist, und die Mehrheit der gemeinnützigen Sportvereinigungen, um ihr Überleben zu sichern, Einnahmen aus gewissen wirtschaftlichen Tätigkeiten beschaffen müssen, wodurch sie dann ihren sozialen Zielsetzungen gerecht werden können in der Erwägung, dass diese Sportvereinigungen daher unter Gemeinschaftsrecht fallen,

Z. in der Erwägung, dass Sportorganisationen über zahlreiche Einkunftsquellen wie Beitragszahlungen ihrer Mitglieder, Verkauf von Eintrittskarten, Werbung und Sponsoring, Einkünfte aus Lotterien, Verkauf von Medienrechten, Umverteilung von Einkünften innerhalb der Sportvereinigungen und Ligen, Vermarktung ihrer Marke und öffentliche Beihilfen verfügen, wobei Einkünfte aus staatlichen oder staatlich kontrollierten Lotterien und Glücksspielen in vielen EU-Mitgliedstaaten die bei weitem wichtigste Einkunftsquelle darstellen,

AA. in der Erwägung, dass die Medienrechte eine Haupteinnahmequelle des Profisports in Europa geworden sind und diese Einnahmen unter anderem wieder in Training, Einrichtungen und Gemeinschaftsprojekte für den Breitensport investiert werden und dass umgekehrt die Sportveranstaltungen ein beliebtes Objekt für zahlreiche Medienunternehmen geworden sind,

AB. in der Erwägung, dass die Beiträge zur Finanzierung des Amateursports durch staatliche Lotterien und im Allgemeininteresse tätige lizenzierte Glücksspielbetreiber von den Sportorganisationen der Europäischen Union für unverzichtbar erachtet werden und dass bisher keine andere dauerhafte und politisch machbare Lösung vorgeschlagen oder ernsthaft diskutiert wurde, um die zu erwartenden erheblichen Einbußen aus diesen Finanzquellen auszugleichen, falls gewinnorientierte Unternehmen in den Mitgliedstaaten, die bisher eine restriktive Glücksspielpolitik betrieben haben, tätig sein dürfen,

AC. in der Erwägung, dass sich die Aktivitäten im Bereich der Sportwetten unkontrolliert entwickelt haben (insbesondere die grenzüberschreitenden Wetten im Internet) und dass zunehmend Spiele manipuliert werden und Wettskandale in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bekannt geworden sind, die die Integrität des Sports und der Sportveranstaltungen bedrohen,

AD. in der Erwägung, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen in der Mehrheit der Mitgliedstaaten durch zunehmende Kommerzialisierung, Aufrufe zur Aufstockung von öffentlicher Unterstützung und steigende Teilnehmerzahlen bei gleichbleibender Zahl der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter neue Herausforderungen für die Organisation des Sports in Europa geschaffen haben,

AE. in der Erwägung, dass Nationalteams eine wichtige Rolle nicht nur auf der Ebene der nationalen Identifizierung spielen, sondern auch bezüglich der Solidarisierung auf der Ebene des Breitensports, und dass sie deswegen Unterstützung verdienen,

AF. in der Erwägung, dass die Entwicklung eines echten europäischen Marktes für Sportler und Sportlerinnen/Spieler und Spielerinnen und der Anstieg des Niveaus von Gagen in gewissen Zweigen des Profisports dazu geführt haben, dass immer mehr Agenten für Sportler und Sportlerinnen tätig sind (Sportmanager und Sportmanagerinnen) und aus diesem Grund eine eigene Ausbildung von Sportmanagern und Sportmanagerinnen sowie Spieleragenten und Spieleragentinnen in den Mitgliedstaaten notwendig ist,

AG. in der Erwägung, dass die Korruption aufgrund der starken Internationalisierung des Sportsektors häufig grenzüberschreitende Formen angenommen hat und dass Führungsgremien, wenn sie mit einer grenzüberschreitenden Korruptionsproblematik auf europäischer Ebene konfrontiert sind, in der Lage sein sollten, die Kommission um Unterstützung zu ersuchen, sofern und wann immer dies notwendig ist,

AH. in der Erwägung, dass das von den jeweiligen Wettbewerbsveranstaltern gebilligte Lizenzvergabesystem darauf abzielt, zu garantieren, dass alle Profi-Spitzensportvereine im Bereich Finanzmanagement und Transparenz dieselben Grundregeln einhalten müssen, und dass diese mit den Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften vereinbar sein und nicht über das für die Erreichung eines legitimen Ziels hinsichtlich der Organisation und reibungslosen Durchführung des Sport notwendige Maß hinausgehen sollten,

AI. in der Erwägung, dass aufgrund der Eigenart des organisierten Sports die europäischen Sportstrukturen in der Regel weniger gut entwickelt sind als die nationalen und internationalen Sportstrukturen und dass der europäische Sport im Allgemeinen kontinentweit und nicht auf Unionsebene organisiert ist,

AJ. in der Erwägung, dass das Weißbuch Sport vielfach auf das Ziel einer umfassenden Berücksichtigung des Sports in allen europäischen Finanzierungsprogrammen verweist und dass die Union bei ihren Tätigkeiten ebenfalls die Dimension Sport einbeziehen sollte, insbesondere wenn es um die Unabhängigkeit, Besonderheit und Selbstregulierung der Sportvereinigungen und um die Förderung des Sports auf europäischer Ebene geht; in der Erwägung, dass das Ergebnis eines strukturierten Dialogs zwischen allen Akteuren einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der besonderen Merkmale des Sports leisten kann,

AK. in der Erwägung, dass die Kommission beschlossen hat, die gesundheitsfördernde körperliche Betätigung zu einem der Ecksteine ihrer Aktivitäten im Bereich des Sports zu machen; in der Erwägung, dass der Europarat einen innovativen und effizienten Dialog mit den Sportbewegungen in Europa demonstriert hat, indem er in seinen Sitzungen Akteure staatlicher und nichtstaatlicher Sportorganisationen zusammen brachte,

AL. in der Erwägung, dass der soziale Dialog auf europäischer Ebene einen Beitrag dazu leisten könnte, gemeinsame Anliegen von Arbeitgebern und Athleten in diesem Sektor, einschließlich der Überprüfung von Vereinbarungen über Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen, zu behandeln,

AM. in der Erwägung, dass der Sport im Zusammenspiel mit externen Hilfsprogrammen zu zahlreichen Aspekten der EU-Außenbeziehungen und im Rahmen der diplomatischen Tätigkeit der Europäischen Union zum Dialog mit den Partnerländern beitragen kann,

AN. in der Erwägung, dass europäische Sportorganisationen, Sportveranstalter und alle verantwortlichen Sportgremien sich selbst Umweltziele setzen müssen, um so die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten zu gewährleisten, Die Organisation des Sports

Doping

Sport und Drittländer

Sicherung von Sportveranstaltungen

Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern