Vorschlag an den Bundesrat
Bestimmung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Konjunkturrates für die öffentliche Hand

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Berlin, 9. August 2018

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 StWG gehören dem Konjunkturrat für die öffentliche Hand vier Vertreter der Gemeinden und der Gemeindeverbände an, die vom Bundesrat auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände bestimmt werden.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Herr Professor Dr. Hans-Günter Henneke, wurde bereits vom Bundesrat zum Mitglied des Konjunkturrates bestimmt und soll dies auch weiterhin bleiben.*

Augenscheinlich haben wir hinsichtlich der jüngsten Wechsel der kommunalen Vertreter im Konjunkturrat die Ernennung durch den Bundesrat aus dem Blick verloren und lediglich gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Wechsel angezeigt. Wir bitten dies zu entschuldigen und bitten Sie, über die nachstehenden Vorschläge der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände beschließen zu lassen:

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Dedy

* vgl. BR-Drucksache 1 028/01(B)