Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen

Punkt 34 der 981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019

Der Bundesrat möge anstelle des Buchstabens c der Ziffer 94 beschließen:

Nach Auffassung des Bundesrates sollte sichergestellt werden, dass die erheblichen Finanzmittel in Höhe von 40 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Kompensation der Strukturwandelbelastungen vorgesehen werden, die keine schädliche Klimawirkung haben, sondern möglichst dazu beitragen, CO₂-Emissionen zu vermeiden. Kompensationsmaßnahmen, die zu einem erhöhten Bedarf an fossilen Energieträgern sowie zu erhöhten Emissionen von Treibhausgasen führen, sollten weitestgehend vermieden werden.