Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus
(ESM-Finanzierungsgesetz - ESMFinG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 188. Sitzung am 29. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksachen 17/10126, 17/10172 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz - ESMFinG) - Drucksache 17/9048 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 20.07.12
Initiativgesetz des Bundestages

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. Dem § 2 wird folgender Satz angefügt:

"Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten einer Vertragspartei schließen Finanzhilfen an eine Einrichtung zur Stabilisierung des Finanzsektors mit ein, wenn die sektorspezifische Konditionalität gewährleistet ist, keine direkten Bankrisiken übernommen werden und die Rückzahlung durch eine Garantie der Vertragspartei gesichert ist."

3. Nach § 2 werden die folgenden §§ 3 bis 7 eingefügt:

" § 3 Haushalts- und Stabilitätsverantwortung

§ 4 Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen im Europäischen Stabilitätsmechanismus

§ 5 Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages

§ 6 Beteiligung durch ein Sondergremium

§ 7 Unterrichtung durch die Bundesregierung

4. Der bisherige § 4 wird § 8.