Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit

Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Juni 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.