Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu dem Fortschrittsbericht über Kroatien 2006 (2006/2288(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110483 - vom 4. Juni 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. April 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Kroatien weiterhin gute Fortschritte bei den politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie bei der Übernahme des Besitzstands erzielt und zu den wichtigen Schritten, die es in vielen Bereichen unternommen hat, um seine Rechtsvorschriften anlässlich des Screenings anzupassen, beglückwünscht werden sollte,

B. in der Erwägung, dass die Verhandlungen zügig fortgesetzt werden und, sobald alle Kriterien erfüllt und die Verhandlungen abgeschlossen sind, zu einem baldigen Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union führen sollten, vorausgesetzt dass Kroatien die verbleibenden Herausforderungen angeht und angemessene Verwaltungskapazitäten aufbaut,

C. in der Erwägung, dass Kroatien alles in seiner Macht Stehende unternehmen sollte, um die erforderlichen Reformen durchzuführen, so dass die Verhandlungen rechtzeitig abgeschlossen werden können, damit das Europäische Parlament vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 seine Zustimmung geben kann,

D. in der Erwägung, dass die Beitrittsaussichten Kroatiens eine regionale Dimension haben, da sie ein sichtbares Zeichen dafür sind, dass, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Thessaloniki im Jahre 2003, die Zukunft aller westlichen Balkanstaaten in der Europäischen Union liegt, was in mehreren Entschließungen des Europäischen Parlaments bestätigt wurde,

E. in Kenntnis der Tatsache, dass sich Kroatien nachdrücklich für diese europäische Perspektive seiner Nachbarn einsetzt,

F. in der Erwägung, dass die Erfahrungen mit früheren Erweiterungen zeigen, dass jedes Land auf der Grundlage seiner individuellen Leistungen beurteilt werden sollte, dass das Tempo der Beitrittsverhandlungen von der tatsächlichen Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen abhängig sein sollte und dass der Erfüllungsgrad dieser Kriterien auch das endgültige Beitrittsdatum bestimmen sollte,

G. in der Erwägung, dass der Vertrag von Nizza keine geeignete Grundlage für künftige Erweiterungen bietet und dass deswegen die wesentliche Substanz des derzeitigen Vertrags über eine Verfassung für Europa bis Ende 2008 in Kraft treten sollte, um die nötigen Voraussetzungen für künftige Erweiterungen zu schaffen und die Union in die Lage zu versetzen, effizienter, transparenter und demokratischer zu arbeiten, da dies eine Voraussetzung für künftige Erweiterungen darstellt; ferner in der Erwägung, dass Kommission und Rat intensiv daran arbeiten müssen, die erforderlichen Vorbedingungen für eine Erweiterung und speziell für den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union zu schaffen,

H. in der Erwägung, dass die Verantwortung dafür, dass die Fähigkeit der Europäischen Union gewährleistet ist, eine weitere Erweiterung erfolgreich zu vollziehen, bei der Union und nicht bei den Kandidatenländern liegt,

I. in der Erwägung, dass der gemeinsame Screening-Prozess im Oktober 2006 erfolgreich abgeschlossen wurde und anschließend die bilateralen Verhandlungen mit Kroatien über spezifische Aspekte des Besitzstands begonnen werden konnten,

J. in der Erwägung, dass bislang sechs verschiedene Kapitel des Besitzstands geöffnet wurden und die beiden Kapitel Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Kultur vorläufig geschlossen wurden,

K. in der Erwägung, dass die Kommission bereits Gebrauch von Benchmarks gemacht hat, um die Fortschritte der kroatischen Behörden in so wesentlichen und sensiblen Bereichen wie Wettbewerbspolitik, öffentliches Auftragswesen, freier Kapitalverkehr, Justiz, Freiheit und Sicherheit, Sozialpolitik und Beschäftigung zu überwachen,

L. in der Erwägung, dass die Anstrengungen Kroatiens, die Beitrittskriterien zu erfüllen, fortgesetzt werden und mit wirksamen Durchführungsmaßnahmen und angemessenen Überwachungsverfahren einhergehen müssen,

M. in der Erwägung, dass eine tief greifende Reform der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens sowie der Polizei von zentraler Bedeutung und eine unerlässliche Vorbedingung dafür ist, die für den EU-Beitritt erforderlichen Standards zu erreichen,

N. in der Erwägung, dass eine eingehende und objektive Aufarbeitung der jüngsten Geschichte der Region, eine echte Aussöhnung zwischen den verschiedenen Volksgruppen und die Herstellung gutnachbarschaftlicher Beziehungen einen substanziellen Beitrag zu einem echten europäischen Integrationsprozess leisten können,

O. in der Erwägung, dass die Verfolgung von Kriegsverbrechen und die Wiedereingliederung von Flüchtlingen und Vertriebenen grundlegende Elemente des Aussöhnungsprozesses sind,