Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und der Kosmetik-Verordnung

Der Bundesrat hat in seiner 813. Sitzung am 8. Juli 2005 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die vorgesehene Überarbeitung der EN 1811 zeitnah vorgenommen und bis zur Neufassung dieser EN die Anwendung des Anpassungsfaktors außer Kraft gesetzt wird.

Begründung