Unterrichtung durch die Bundesregierung
Dritter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Berlin, 15. August 2018

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
anliegend übersende ich den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Dritten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung.*

Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung der Aufforderung aus Ziffer II.5. des vom Deutschen Bundestag am 9. Februar 2012 beschlossenen interfraktionellen Antrags "Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen" (Bundestagsdrucksache 17/8344) nach, ein staatliches Biopatent-Monitoring aufzubauen und in diesem Zusammenhang alle zwei Jahre über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung vorzulegen.

Zuletzt hatte die Bundesregierung am 17. August 2016 den zweiten Bericht für den Beobachtungszeitraum 2014 und 2015 vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/9462).

Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Katarina Barley

* wird als Bundestags-Drucksache 19/3900 verteilt einen Bericht