Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank

Punkt 57 der 910. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013

Der Bundesrat möge beschließen, Ziffer 7 der Drucksache 408/1/13 nach Satz 1 um den folgenden Satz zu ergänzen:

Der Bundesrat fordert, dass für diesen Mechanismus neue Kriterien der Systemrelevanz gefunden werden müssen, die sich über die noch zu bestimmende Bilanzsumme hinaus auch an weiteren Kriterien orientieren. Eine Doppelbelastung durch nationale Restrukturierungsfonds und einen Fonds für einen einheitlichen europäischen Abwicklungs- und Restrukturierungsmechnismus sollte vermieden werden.