Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Umweltschutz auf Kommissionswie auf Ratsebene - Themenbereich: Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie inklusive ihrer Durchführungsvorschriften)

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um den Themenbereich: "Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie inklusive ihrer Durchführungsvorschriften" ergänzt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diesen Themenbereich eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.