Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:

a) Verfahren

über den Antrag festzustellen, dass die §§ 2 und 11 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974, 975) in der Fassung von Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) gegen das Grundgesetz verstoßen und nichtig sind

Antragsteller: Der Senat von Berlin

- 2 BvF 1/18

b) Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 23. Januar 2018 - S 6 KR 448/18 - zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die §§ 54, 55, 57, 131 bis 136 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) insofern mit der Verfassung, namentlich Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 GG, im Einklang stehen, als Eltern von mehreren Kindern in gleicher Weise zu Beiträgen herangezogen werden wie Versicherte mit nur einem Kind

- 1 BvL 3/18 -

c) Verfassungsbeschwerde der Frau A. S. F.

gegen

wegen

Unvereinbarkeit mit Artikel 3 Absatz 1 GG

- 1 BvR 717/16 -

d) Verfassungsbeschwerde

unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2017

- B 12 KR 14/15 R -

mittelbar gegen

§ 157, § 161 Absatz 1, § 162 Nummer 1 SGB VI wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 GG

- 1 BvR 2824/17 -