Empfehlungen der Ausschüsse 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates

A

B

Darüber hinaus empfiehlt der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat, die nachstehende Entschließung zu fassen:

Begründung zu Ziffer 2 und 3:

Mit dem Gesetz erfolgt unter anderem die Implementierung des Standardkosten-Modells zur Bemessung der durch Informationspflichten entstehenden Kosten für die Wirtschaft.

Die Kosten der Unternehmen aus Informationspflichten belaufen sich nach allgemeiner Schätzung jedoch nur auf rund 15 bis 20 % aller bürokratisch bedingten Unternehmenskosten. Zu einer nachhaltigen Entlastung der Wirtschaft von bürokratiebedingten Kosten bedarf es eines weitergehenden strukturellen Bürokratieabbaus. Überflüssige und besonders kostenträchtige materiellrechtliche Verpflichtungen müssen gestrichen werden. Darüber hinaus muss eine kostenminimierende Vereinfachung von Verfahrensabläufen zur Erreichung von Regelungszielen ermöglicht werden. Die Durchführung eines nachhaltigen und kostenentlastenden Abbaus der durch materiellrechtliche Normen bedingten Bürokratiekosten setzt eine sachgerechte Methodik zur standardisierten Bemessung dieser Kosten voraus. In den Niederlanden wird derzeit eine entsprechende Methode entwickelt. Die dort entwickelten methodischen Ansätze sollten auf ihre Anwendbarkeit für eine Messung der materiellrechtlich bedingten Kosten in Deutschland geprüft und ggf. weiterentwickelt werden mit dem Ziel der Implementierung einer geeigneten Bemessungsmethode. Die Einbeziehung der Länder ist wegen der Verwaltungskompetenz nach Artikel 30 Grundgesetz notwendig.