Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe der Veterinärsachverständigen
(Gesundheitsschutz)

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die Ratsarbeitsgruppe der Veterinärsachverständigen (Gesundheitsschutz) ergänzt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium je eine/n Bundesratsbeauftragte/n für den Bereich "Veterinärschutz" sowie für den Bereich "Pflanzenschutz" zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.