926. Sitzung des Bundesrates am 10. Oktober 2014
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, wie folgt zu beschließen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Ratsarbeitsgruppe der Veterinärsachverständigen (Gesundheitsschutz), Untergruppe: Gemeinsame Sitzungen der Arbeitsgruppe der Veterinärsachverständigen (Gesundheitsschutz) und der Pflanzenschutzsachverständigen zur Verordnung über amtliche Kontrollen (Revision der Verordnung (EG) Nr. 882/2004)
- 1. für den Bereich "Veterinärschutz" einen Vertreter des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MR Prof. Dr. Manfred Edelhäuser)
- 2. für den Bereich "Pflanzenschutz" eine Vertreterin des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (LD'in Dr. Esther Moltmann).