Beschluss des Bundesrates
Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen

Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 5. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.