Berichtigung
Verordnung zur Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 28. Juni 2017 zu der o.g. Verordnung Folgendes mitgeteilt:

Mit Schreiben der Bundeskanzlerin an die Präsidentin des Bundesrates vom 24. Mai 2017 wurde die im Betreff genannte Verordnung mit der Bitte übersandt, die Zustimmung des Bundesrates herbeizuführen (BR-Drs. 413/17 (PDF) ).

Die Verordnung enthält folgende offenbare Unrichtigkeit:

Statt "Im neuen Satz 3" müsste es in Artikel 1 Nummer 2 richtigerweise "Im neuen Satz 4" heißen, da laut Artikel 1 Nummer 1 der bisherige Satz 1 von § 48 Absatz 1 der Börsenzulassungs-Verordnung durch drei Sätze ersetzt wird.

Das Bundeskanzleramt hat gebeten, dieses im Wege einer Berichtigungsdrucksache zu korrigieren. Die korrekte Austauschseite liegt bei.

Verordnung zur Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Vom ...

Auf Grund des § 34 Nummer 2 des Börsengesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330) verordnet die Bundesregierung:

Artikel 1
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

§ 48 Absatz 1 der Börsenzulassungs-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2832), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 43 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt.