Antrag des Landes Baden-Württemberg
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus -Erhalt der Ökosystemleistungen zum Wohl der Menschen Punkt 27 der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 18 der BR-Drucksache 414/1/06 die folgende Ziffer beschließen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Ziffer 18 Satz 3 der Empfehlungen der Ausschüsse ist missverständlich formuliert.

Mit der vorgeschlagenen neuen Formulierung von Satz 3 soll das Gewollte klargestellt werden.