Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Konvergenzziels förderfähigen Regionen KOM (2006) 238 endg.; Ratsdok. 10016/06

Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von einer Stellungnahme zu der Vorlage abgesehen.

Begründung:

Der Rat hat den Beschluss bereits in seiner Sitzung am 19. Juni 2006 gefasst (vgl. Abl. L 195 vom 15. Juli 2006, Seite 22).

Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.