Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 6. Mai 2010 und am 8. Juli 2010 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.