Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für die Berufung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit

Der Bundesrat hat in seiner 812. Sitzung am 17. Juni 2005 beschlossen, gemäß §§ 375 Abs. 3, 377 Abs. 2, 379 Abs. 2 Nr. 2 SGB III für die Berufung als Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit folgende Personen für die laufende Amtsperiode mit Wirkung vom l. Juli 2005 vorzuschlagen:

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz - BGremBG - wurde beachtet. Die oben genannten Personen erfüllen die Voraussetzungen des § 378 Abs. 1 SGB III.