Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005 Vorschlag für die Berufung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik
empfiehlt dem Bundesrat, gemäß §§ 375 Abs. 3, 377 Abs. 2, 379 Abs. 2 Nr. 2 SGB III für die Berufung als Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit folgende Personen für die laufende Amtsperiode mit Wirkung vom l. Juli 2005 vorzuschlagen:

der Freien Hansestadt Bremen

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz - BGremBG - wurde beachtet. Die oben genannten Personen erfüllen die Voraussetzungen des § 378 Abs. 1 SGB III.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Auf der Sondersitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrats am 15. Mai 2002 wurde vereinbart, dass die Vertretung der Länder im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit nach dem Regionalprinzip erfolgt. Dabei wurden drei Regionalgruppen gebildet. Nachdem durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die Amtszeit des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit vorzeitig zum 30.06.2004 beendet worden war, wurden die Mitglieder des Verwaltungsrates vom Bundesrat neu bestimmt. Dabei gaben die Freistaaten Sachsen und Bayern am 29.04.2004 im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates zu Protokoll, dass gemäß der bestehenden Abrede zwischen den Ländern Baden-Württemberg für Bayern und Thüringen für Sachsen als Mitglieder im Verwaltungsrat nachrücken sollen. Darüber hinaus haben sich Nordrhein-Westfalen und Bremen auf einen Wechsel geeinigt.

Die bisherigen Mitglieder im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben gegenüber dem BMWA ihre Abberufung zum 01. Juli 2005 beantragt.

Eine förmliche Bestellung der Stellvertreter ist nach der geltenden Rechtslage nicht vorgesehen. Dies erfolgt in einem internen Verfahren.