Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306669 - vom 21. April 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die früheren Handelsbeziehungen der Europäischen Union mit den AKP-Staaten bis zum 31. Dezember 2007, durch die diesen Staaten ein präferenzieller Zugang zu den EU-Märkten ohne Gegenseitigkeit gewährt wurde, nicht im Einklang mit den Regeln der WTO standen,

B. in der Erwägung, dass es sich bei den WPA um Abkommen handelt, die mit den WTO-Regeln vereinbar sind und darauf abzielen, die regionale Integration zu unterstützen und die allmähliche Eingliederung der AKP-Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft zu fördern, und die dadurch eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten begünstigen und einen Beitrag zu den Bemühungen um die Beseitigung der Armut in diesen Staaten insgesamt leisten,

C. in der Erwägung, dass die WTO-Regeln den WPA-Staaten nicht vorschreiben, Liberalisierungsverpflichtungen in den Bereichen Dienstleistungen, Investitionen, öffentliche Aufträge, Rechte des geistigen Eigentums, Wettbewerb, Handelserleichterungen, Datenschutz, Kapitalverkehr oder Steuerpolitik einzugehen, dass Verhandlungen über diese Themen nur stattfinden sollten, wenn beide Parteien dies wünschen, und dass die erklärten Ziele der WPA, die Entwicklung zu fördern und die Armut zu verringern, durch eine schrittweise erfolgende und gut konzipierte Handelsliberalisierung auf der Grundlage von Entwicklungs-Benchmarks erreicht werden müssen, die bei der Förderung der Marktvielfalt, des Wirtschaftswachstums und der Entwicklung eine Rolle spielen kann,

D. in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom 26. und 27. Mai 2008 die Notwendigkeit eines flexiblen Ansatzes bei gleichzeitiger Erreichung angemessener Fortschritte hervorgehoben und die Kommission aufgefordert wurde, die gesamte WTO-kompatible Flexibilität und Asymmetrie zu nutzen, um dem jeweiligen Entwicklungsbedarf und -stand der AKP-Länder und -Regionen Rechnung zu tragen,

E. in der Erwägung, dass die früheren Handelspräferenzsysteme nicht wesentlich zur Verbesserung der Wirtschaftslage in diesen Staaten beitragen konnten,

F. in der Erwägung, dass Interim-WPA ihrem Wesen nach Abkommen über den Warenhandel sind, mit denen eine Unterbrechung der Handelsbeziehungen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union vermieden werden soll, und dass sie als Übergangslösung anzusehen sind, während weiterhin Verhandlungen über den Abschluss eines umfassenden WPA mit der westafrikanischen Region geführt werden,

G. in der Erwägung, dass die Gesamtwirkung der gemäß dem WPA geltenden Handelsvorschriften weit über die Beseitigung von Zöllen hinausgehen könnte,

H. in der Erwägung, dass die AKP-Staaten gemäß Artikel 37 Absatz 6 des Abkommens von Cotonou das Recht haben, Alternativen zu den WPA zu prüfen,

I. in der Erwägung, dass Interim-WPA Vorstufen für umfassende WPA sind,

J. in der Erwägung, dass die Europäische Union den AKP-Staaten einen zu 100 % zoll- und kontingentfreien Zugang zu den EU-Märkten mit Übergangsfristen für Reis (2010) und Zucker (2015) gewährt,

K. in der Erwägung, dass sich die Kapazitäten der einzelnen AKP-Staaten sowie der AKP-Staaten und der Europäischen Union deutlich voneinander unterscheiden,

L. in der Erwägung, dass zwischen den Volkswirtschaften der Europäischen Union und der AKP-Staaten wenig Wettbewerb herrscht, da die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren aus Waren besteht, die in den AKP-Staaten nicht hergestellt, dort aber entweder für den direkten Verbrauch oder als Vorleistungen für die einheimische Wirtschaft benötigt werden,

M. in der Erwägung, dass die Handelspolitik aufgrund der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise für die Entwicklungsländer wichtiger denn je werden wird, damit diese in vollem Umfang von den Möglichkeiten profitieren können, die sich aus dem internationalen Handel ergeben,

N. in der Erwägung, dass die Meistbegünstigungsklausel in den Texten der WPA enthalten ist, die normale, nichtdiskriminierende Zölle für Wareneinfuhren festlegt, um sicherzustellen, dass allen Exporteuren die gleiche Behandlung zuteil wird wie dem meistbegünstigten Exporteur,

O. in der Erwägung, dass neue, verbesserte Ursprungsregeln zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den AKP-Staaten ausgehandelt worden sind und den AKP-Staaten möglicherweise bei ordnungsgemäßer Umsetzung und gebührender Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Kapazitäten erhebliche Vorteile bringen könnten,

P. in der Erwägung, dass das Ziel der EU-Strategie für Handelshilfe ("Aid for Trade") darin besteht, die Fähigkeit der Entwicklungsländer zur Nutzung neuer Handelsmöglichkeiten zu fördern,

Q. in der Erwägung, dass das umfassende WPA unweigerlich Umfang und Inhalt zukünftiger Abkommen zwischen den AKP-Staaten und anderen Handelspartnern sowie die Haltung dieser Region in den Verhandlungen beeinflussen wird,

R. in der Erwägung, dass die Handelsbilanz der Europäischen Union und der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) ausgeglichen ist, was den Handel zwischen den Regionen betrifft,

S. in der Erwägung, dass Ghana Mitglied der ECOWAS ist, der 15 Staaten angehören, und dass sich die einzelnen Staaten dieser Region in Bezug auf ihre Größe und die Höhe ihres BIP erheblich voneinander unterscheiden,

T. in der Erwägung, dass es sich bei 12 der 15 ECOWAS-Mitgliedstaaten um am wenigsten entwickelte Länder handelt,

U. in der Erwägung, dass Ghana, Côte d"Ivoire und Nigeria nicht zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählen und dass daher möglicherweise Schwierigkeiten aufgrund der unterschiedlichen staatlichen Ressourcen und Kapazitäten in der regionalen Staatengruppe ECOWAS auftreten können, da ein Großteil ihrer Mitglieder als am wenigsten entwickelte Länder eingestuft wird,